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Durchführungsvertrag

Beschreibung

Der DV ist Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBB). In ihm verpflichtet sich der Vorhabenträger, dass er bereit und in der Lage ist, in eier bestimmten Frist die beantragten Vorhaben- und Erschliessungsmaßnahmen auf eigene Kosten herzustellen.

Der DV ist ein öffentlich-rechtlicher Vetrag und muss, wenn im VBB Erschliessungsflächen später an die Stadt übergehen sollen, vor einem Notar beurkundet werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen