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Eingliederungshilfe für Behinderte
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern.
- Personalausweis
- Bei bestehender Betreuung - Bestellungsurkunde
- Schwerbehindertenausweis
- sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 4 - Soziales, Jugendamt
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- Schulstr. 9
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-269
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E-Mail: o.geilenberg@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-271
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E-Mail: c.pflitsch@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-270
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E-Mail: m.noss@wiehl.de
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