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Eingliederungshilfe für Behinderte

Beschreibung

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern.

  • Personalausweis
  • Bei bestehender Betreuung - Bestellungsurkunde
  • Schwerbehindertenausweis
  • sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen