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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung

Beschreibung

Von einer (drohenden) seelischen Behinderung wird gesprochen, wenn aufgrund einer diagnostizierten Abweichung der seelischen Gesundheit die Teilhabe des jungen Menschen an der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von einer (drohenden) seelischen Behinderung betroffen sind, haben ein Anrecht auf Leistungen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII.

Um sich hinsichtlich der Leistungsvoraussetzungen, Unterstützungsangebote sowie weiteren Fragen hierzu beraten zu lassen, nehmen Sie Kontakt zu den zuständigen Kontaktpersonen auf.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen