BIS: Suche und Detail

Forderungspfändungen

Beschreibung

Eine Geldforderung des Schuldners gegen dessen Schuldner, den sogenannten Drittschuldner, wird auf Antrag des Gläubigers durch einen Pfändungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts gepfändet.

Diese Aufgabe übernehmen die Mitarbeitenden der Stadtkasse.

Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse kasse@wiehl.de.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen