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Führungszeugnis - erweitert für Ehrenamt

Beschreibung

Zum Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen müssen laut Gesetz alle ehren- und nebenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit, die Kinder betreuen, beaufsichtigen, erziehen oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Im Rahmen der Jugendhilfeausschusssitzung vom 13.11.2013 wurde hierzu eine kreisweit einheitliche Vereinbarung verabschiedet, welche zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe und dem zuständigen Jugendamt abgeschlossen werden soll.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen