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Gurtpflichtbefreiung
Beschreibung
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist auf Zeit oder auf Dauer möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig oder der Antragsteller nicht grösser als 150 cm ist.
Ärztliche Bescheinigung mit ausdrücklicher Bestätigung der Notwendigkeit der Gurtpflichtbefreiung
Gebührenfrei für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleiterin
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Telefon: 02262 99-214
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E-Mail: k.kautz@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-549
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E-Mail: k.tietze@wiehl.de
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