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Helmpflichtbefreiung
Beschreibung
Eine Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht ist möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Die Befreiung kann auf Dauer oder auf Zeit erteilt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auf dem zum Download angebotenen Formular.
- Ärztliches Attest
Name | Typ | Kosten |
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Bei Inhabern von Schwerbehindertenausweisen ist die Befreiung von der Helmpflicht gebührenfrei | Gebuehr | kostenfrei |
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleiterin
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Telefon: 02262 99-214
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E-Mail: k.kautz@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-549
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E-Mail: k.tietze@wiehl.de
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