BIS: Suche und Detail

Namensänderung

Beschreibung

Unter dieser Rubrik sind Informationen für Anträge einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung zu verstehen.

Dabei handelt es sich um solche Angelegenheiten, für die es keine andere gesetzliche Möglichkeiten einer Namensänderung gibt.

Andere gesetzliche Möglichkeiten sind zum Beispiel die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, Einbenennung von Kindern, usw.

Die Stadt Wiehl bietet vor Ort ihre Hilfe beim Ausfüllen der Anträge und allen, damit in Zusammenhang stehenden Fragen an.

Die Stadt Wiehl ist in diesen Fällen antragsannehmende Behörde und leitet die Anträge mit den erforderlichen Unterlagen an die Kreisverwaltung Gummersbach zur abschließenden Entscheidung weiter.

Diese richten sich innerhalb einer festgesetzten Verwaltungsgebühr und werden vom Landrat des Oberbergischen Kreises in Gummersbach (Kreiverwaltung) erhoben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen