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Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr

Beschreibung

Das Nichtbeachten von Verkehrvorschriften (z.B. Parken im Halteverbot, Parken auf Gehwegen u.ä.) wird mit einer gebührenpflichtige Verwarnung ("Knöllchen") geahndet.

Zuständig für die Überwachung des ruhenden Strassenverkehrs ist die Stadt oder Gemeinde, hierbei das Ordnungsamt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen