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Personalabteilung

Beschreibung

Unter dem Begriff „Personalabteilung“ versteht man in der öffentlichen Verwaltung die Abteilung, die für Angelegenheiten der Mitarbeitenden zuständig ist.

Hier können Sie auch nachfragen, wenn Sie sich bei der Stadt Wiehl um ein Ausbildungs-, Beamten- oder Beschäftigtenverhältnis bewerben oder sich als Bundesfreiwilligendienstleistende/Bundesfreiwilligendienstleistender engagieren wollen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen