BIS: Suche und Detail

Pflegeberatung

Beschreibung

Beratung nach § 4 Landespflegegesetz NRW

Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörige sind trägerunabhängig zu beraten und über die erforderlichen ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Hilfen zu informieren.

Die OASe bietet Beratung im Sinne des Landespflegegesetzes für Wiehler Bürger an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen