Suche
Pfändungen
Beschreibung
Unter Pfändungen versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Befriedigung offener (angemahnter) Forderungen.
Die Pfändung erfolgt im Rahmen der Vollstreckung.
Es können unter anderem Löhne, Gehälter und Bankguthaben von der Stadt Wiehl gepfändet werden.
Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse kasse@wiehl.de.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtkasse
-
- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: 02262 99-283
-
E-Mail: j.boehnstedt@wiehl.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiter
-
Telefon: 02262 99-263
-
E-Mail: r.schneider@wiehl.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: 02262 99-261
-
E-Mail: n.gruss@wiehl.de
-