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Hilfe zum Lebensunterhalt

Beschreibung

Aufgrund personeller Engpässe gelten für die Hilfe zum Lebensunterhalt derzeit eingeschränkte Erreichbarkeiten:

 

Öffnungszeiten:

Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 17:00 Uhr

 

An den übrigen Tagen bleibt die Abteilung geschlossen.

 

Telefonzeiten:

Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 17:00 Uhr

 

Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

 

 

Wer nach dem Ausschöpfen der eigenen finanziellen Möglichkeiten und nach den Leistungen der vorgeschalteten Sozialsysteme (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Bürgergeld) seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, kann einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen