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Sperrzeitverkürzung
Beschreibung
Achtung!
Neuregelung durch Verordnung vom 3. Juli 2001
Nach § 4 der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
formloser, begründeter Antrag mit der Angabe der Anschrift des Antragstellers, der gewünschten Sperrzeitverkürzung, des Anlasses, des Veranstaltungsortes, der Veranstaltungszeit und des Verantwortlichen für die Veranstaltungsabwicklung.
pro Stunde 8,00 €
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleiterin
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Telefon: 02262 99-214
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E-Mail: k.kautz@wiehl.de
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