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Straßenreinigungsgebühren
Beschreibung
Straßenreinigungsgebühren werden von Grundstückeigentümern für Grundstücke erhoben, die an einer zu reinigenden Straße liegen.
Sie sind geregelt in der entsprechenden Satzung der Stadt Wiehl in der jeweils gültigen Fassung.
Je laufenden Meter der Grundstücksseite (Frontlänge):
• bei Kehrdienst 0,69 €
• bei Winterdienst 1,15 €
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-281
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E-Mail: r.liapi@wiehl.de
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