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Stundungen
Beschreibung
Über die Stundung (Hinausschieben der Fälligkeit einer Zahlungsverpflichtung) entscheidet der entsprechende Sachbearbeitende, der die Forderung festsetzte
Bei Steuerforderungen beispielsweise das Steueramt.
Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeitung.
Die Stadtkasse (siehe zuständige Kontaktpersonen) gibt gern Auskunft bei Fragen, die die Zahlung der Raten, und so weiter betreffen.
Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse kasse@wiehl.de.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtkasse
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-263
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E-Mail: r.schneider@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-261
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E-Mail: n.gruss@wiehl.de
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