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Tagespflege

Beschreibung

Tagespflege können Eltern oder Elternteile beantragen, wenn sie die Betreuung des Kindes oder der Kinder aufgrund von Erwerbstätigkeit,
Ausbildung oder anderer besonderer Gründe nicht selbständig wahrnehmen können.

Vom 1.-3. Lebensjahr eines Kindes besteht ein gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Einzelheiten können den gültigen Richtlinien entnommen werden.

Es wird vor dem geplanten Betreuungsbeginn das Antragsformular auf laufende Geldleistung gem. § 23 SGB VIII benötigt, sowie die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen nebst SEPA-Lastschriftmandat.

Sie finden die Formulare zum Elternbeitrag unter dem Stichwort Elternbeiträge Kindertagespflege.

Weiteres ist im Einzelfall im Rahmen der Antragstellung zu entscheiden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen