BIS: Suche und Detail

Vereinsförderung

Beschreibung

Ein Verein, der als Träger der Jugendhilfe gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII anerkannt ist, hat die Möglichkeit, beim Jugendamt der Stadt Wiehl einen Antrag auf "Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Wiehl (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.01.99)" zu stellen.

Es werden nur Träger gefördert, wenn zwischen ihnen und dem jeweils zuständigen Jugendamt eine Vereinbarung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a BZRG für ehren- und nebenamtlich Tätige im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen abgeschlossen ist.

Seit dem 1.1.2016 besteht keine Antragsfrist mehr (bisher zum Teil noch 30.4. des Jahres) und die Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise in den allgemeinen Grundsätzen und den jeweiligen Richtlinien unter Downloads.