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Verkehrsgenehmigung
Beschreibung
Für Arbeiten auf bzw. an öffentlichen Strassen wird eine Genehmigung nach den Vorschriften der Strassenverkehrsordnung benötigt, da meistens durch die Baustelle eine Beeinflussung des Fahrzeugverkehrs erfolgt.
In der Verkehrsanordnung wird z.B. festgelegt, welche Verkehrszeichen aufgestellt werden müssen oder ob eine Umleitung notwendig wird.
Auskunft über benötigte Unterlagen erhalten Sie telefonisch, da jede Baustelle wegen Ihrer Lage individuell zu bewerten ist.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Antragsumfang
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-549
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E-Mail: k.tietze@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-515
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E-Mail: h.schran@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleiterin
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Telefon: 02262 99-214
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E-Mail: k.kautz@wiehl.de
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