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Vermessungsangelegenheiten
Beschreibung
Fragen zu Vermessungsangelegenheiten (Einmessung von Grundstücken und Gebäuden, Teilungsvermessungen) können zwar im Fachbereich 6 der Stadtverwaltung Wiehl (Rathaus-Altbau) beantwortet werden, jedoch ist die Stadt selbst hierfür nicht zuständig.
Das Kataster gehört zu den Aufgaben des Oberbergischen Kreises, hier das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster www.obk.de/katasteramt.
Außerdem stehen hierfür die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als Fachingenieure in Grundstücksfragen zur Verfügung.
Diese gelten ebenfalls als Behörde und helfen auch in allen Grundstücks- und Vermessungsangelegenheiten.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 6 - Stadtplanung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-308
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E-Mail: f.reifenrath@wiehl.de
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