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Vorhaben- und Erschließungsplan

Beschreibung

Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) stellt seit 1993 ein neues städtebauliches Instrument dar, um die Zulässigkeit eines bestimmten baulichen Vorhabens zu ermöglichen.

Seit 01.01.1998 ist er Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBB). Dieser kann gem. § 12 BauGB bei der Stadt beantragt werden, die dann über diesen Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat. In der Regel wird der Antrag im Ausschuss für Planung und Umwelt mit Vorlage eines Vorhabenkonzeptes beraten.

Zum VBB gehört eine Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger verpflichten muss, alle Planungs- und Erschließungskosten zu tragen, in einer bestimmten Frist das Vorhaben durchzuführen und überhaupt bereit und in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen.

Zur Zeit wird in der Stadt Wiehl der 64.VBB bearbeitet.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen