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Vorkaufsrechte
Beschreibung
Die Gemeinde hat ein allgemeines Vorkaufrecht beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen
handelt, für die eine Nutzung für öffentl. Zwecke oder Ausgleichsflächen festgesetzt ist, in einem Umlegungsgebiet, einem Sanierungsgebiet, im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung, im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes für unbebaute Grundstücke im Innen- und Aussenbereich, die als Wohnbaufläche dargestellt sind.
Eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ist gebührenpflichtig
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 6 - Stadtplanung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleiter
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Telefon: 02262 99-230
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E-Mail: m.koester@wiehl.de
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