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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Aufgabe der wirtschaftl. Jugendhilfe ist die Überprüfung der finanziellen Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei der Hilfe zur Erziehung - Heimerziehung, Vollzeitpflege, Hilfe f. Volljährige, Tagesgruppe etc.- gem. Kinder- und Jugendhilfegesetz

  • Antrag über Allgemeinen Sozialen Dienst
  • Unterlagen über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse des Kindes / Jugendlichen, des Vaters und der Mutter

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen