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Zwangsvollstreckung
Beschreibung
Nicht gezahlte offene Forderungen werden im ersten Schritt angemahnt.
Erfolgt dann immer noch keine Zahlung erfolgt die zwangsweise Beitreibung dieser Beträge, zum Beispiel durch Pfändungen.
Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse kasse@wiehl.de.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtkasse
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-263
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E-Mail: r.schneider@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-261
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E-Mail: n.gruss@wiehl.de
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