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Zweckentfremdung
Beschreibung
Die Umwandlung von Wohnraum zu einer anderen Nutzung (z.B. Geschäftsraum) bedarf in Wiehl seit Juli 2001 keiner Genhmigung mehr.
Die Zweckentfremdungsverordnung ist für den Bereich der Stadt Wiehl aufgehoben.
Die Umnutzung von öffentlich gefördertem Wohnraum bedarf aber nach wie vor einer Genehmigung (§ 27, Abs. 7 Wohnraumförderungsgesetz).
Zuständige Einrichtungen
- Wohngeldstelle
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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- E-Mail:
wohngeldstelle@wiehl.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-269
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E-Mail: o.geilenberg@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-270
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E-Mail: m.noss@wiehl.de
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