Abbruch von Gebäuden
Beschreibung
Der Abbruch bzw. die Beseitigung von baulichen Anlagen und Einrichtungen ist für Gebäude ab 300 m³ umbauten Raum baugenehmigungspflichtig.
Antragsformular mit den darin bezeichneten Angaben und Unterlagen
Zuständige Einrichtungen
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                                            Bauaufsicht
                                            
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- Bahnhofstr. 1
 - 51674 Wiehl
 
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-220
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E-Mail: c.hebebrand-mach@wiehl.de
 
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-228
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E-Mail: b.micheel@wiehl.de