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Hundesteuer
Beschreibung
Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Hund anmelden
Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, ist zusätzlich eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Ordnungsamt der Stadt Wiehl zwingend erforderlich!
Wenn Sie die Anmeldung über das Online-Formular ausfüllen und die Haltung eines großen Hundes anzeigen, werden die Daten automatisch auch an die Ordnungsbehörde übermittelt. Sie brauchen dann keine extra Anzeige für die Hundehaltung einreichen.
Hund abmelden
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert und sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Bei Wegzug aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung Ihres Hundes nicht automatisch erfolgt.
Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Hundesteuersatzung vom 4.11.2003
Nachtragssatzung vom 16.12.2009 zur Hundesteuersatzung vom 4.11.2003
2. Nachtragssatzung vom 10.12.2013 zur Hundesteuersatzung vom 04.11.2003
3. Nachtragssatzung vom 09.12.2014 zur Hundesteuersatzung vom 04.11.2003
4. Nachtragssatzung vom 15.12.2015 zur Hundesteuersatzung vom 04.11.2003
5. Nachtragssatzung vom 12.12.2017 zur Hundesteuersatzung vom 04.11.2003
Anzeige eines Hundes / Erfassungsbogen
Hund anmelden:
- persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
- ggf. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip
Hund abmelden:
- persönliche Angaben des Halters
- evtl. Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes
Name | Typ | Kosten |
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1 Hund | $kosten.typ | 99,00 EUR |
2 Hunde (je Hund) | $kosten.typ | 132,00 EUR |
3 Hunde (je Hund) | $kosten.typ | 150,00 EUR |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Steuerverwaltung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-281
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E-Mail: r.liapi@wiehl.de
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