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Sachkundige Bürgerinnen und Bürger

Beschreibung

Sachkundige Bürgerinnen und Bürger

Neben Ratsmitgliedern können vom Rat auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger als stimmberechtigte Mitglieder der Ausschüsse gewählt werden. Ihre Stimme ist mit denen der Ratsmitglieder gleichwertig. Es müssen jedoch immer mehr Ratsmitglieder als sachkundige Personen in einem Ausschuss vertreten und anwesend sein.

Sachkundige Bürgerin oder sachkundiger Bürger kann werden, wer die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und in der jeweiligen Gemeinde seinen gewöhnlichen Aufenthalt (in der Regel seinen Hauptwohnsitz) hat.

Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner

Ebenfalls Mitglied eines Ausschusses, allerdings nur mit beratender Stimme, können sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner werden. Diese müssen ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben. Sie müssen aber keine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzen. Auch sie werden durch den Rat in den Ausschuss gewählt.

Im Hauptausschuss sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger oder Einwohnerinnen und Einwohner nicht zulässig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen