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Halten von Hunden
Beschreibung
Nach der Tarifstelle 18.a.1.10 der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW für die Entgegennahme der Anzeige über die Hundehaltung eines Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW (große Hunde ab 40 cm Widerristgröße oder/und 20 kg) eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.
Die Gebühr kann bei der persönlichen Abgabe des Erfassungsbogen beim Ordnungsamt direkt vor Ort entrichtet oder nach Zusendung des Kostenbescheides überwiesen werden.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-216
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E-Mail: c.haehner@wiehl.de
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