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Halten von Hunden

Beschreibung

Nach der Tarifstelle 18.a.1.10 der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW für die Entgegennahme der Anzeige über die Hundehaltung eines Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW (große Hunde ab 40 cm Widerristgröße oder/und 20 kg) eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.

Die Gebühr kann bei der persönlichen Abgabe des Erfassungsbogen beim Ordnungsamt direkt vor Ort entrichtet oder nach Zusendung des Kostenbescheides überwiesen werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen