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Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehend Unterhalt

Beschreibung

Unterhaltsvorschuss: Hilfe für Alleinerziehende

Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen und der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, hilft die Stadt Wiehl Ihnen mit dem Unterhaltsvorschuss. Diese staatliche Leistung sichert die finanzielle Basis Ihres Kindes.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Ihr Kind kann die staatliche Unterstützung erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Wohnort: Ihr Kind und Sie sind in Wiehl gemeldet und leben dort
  • Lebenssituation: Das Kind wohnt in einem Haushalt mit einem alleinerziehenden Elternteil (ledig, verwitwet, dauerhaft getrennt lebend oder geschieden)
  • Kein oder zu wenig Unterhalt: Der andere Elternteil zahlt gar keinen Unterhalt oder der gezahlte Betrag liegt unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt
  • Alter des Kindes: Die Leistung wird von der Geburt bis maximal zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer mehr

 

Besonderheit für Jugendliche (12 bis 17 Jahre):

Ab dem 12. Geburtstag gibt es die Unterstützung zusätzlich nur dann, wenn das Kind kein Bürgergeld (SGB II) bezieht, oder der Hilfebedarf des Kindes durch den Unterhaltsvorschuss gedeckt ist, oder der alleinerziehende Elternteil im Bürgergeld-Bezug ein eigenes monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro erzielt.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem aktuellen Mindestunterhalt. Abgezogen wird davon das volle Kindergeld.

Die aktuellen Beträge pro Monat betragen:

  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 227,00 €
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: 299,00 €
  • Jugendliche von 12 bis 17 Jahren: 394,00 €

 

Hinweis: Erhält Ihr Kind bereits Halbwaisenrente oder unregelmäßige Teilzahlungen vom anderen Elternteil, werden diese Beträge vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Das reguläre Kindergeld ist in den oben genannten Beträgen bereits berücksichtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit wir Ihren Antrag schnell prüfen können, benötigen wir einige Nachweise von Ihnen. Bitte reichen Sie diese (bevorzugt digital als Scan oder Foto) zusammen mit dem Antrag ein:

  • Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass des alleinerziehenden Elternteils, ggf. Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaft/Ehe: Falls vorhanden, die Vaterschaftsanerkennung oder das Scheidungsurteil
  • Bestehende Titel (im Original!): Rechtliche Dokumente zum Unterhalt (z. B. eine Jugendamtsurkunde oder ein Gerichtsbeschluss), falls diese bereits existieren.
  • Für Jugendliche ab 12 Jahren: Den aktuellen Bürgergeld-Bescheid (falls zutreffend) sowie Einkommensnachweise des Kindes (z. B. einen Ausbildungsvertrag).
  • Für Jugendliche ab 15 Jahren: aktuelle Schulbescheinigung

 

So stellen Sie den Antrag 

  1. Formular herunterladen: Laden Sie den Antrag sowie die dazugehörigen weiteren Unterlagen als PDF-Formular herunter (den Antrag finden Sie unter Downloads)
  2. Unterlagen beifügen: Fügen Sie alle nötigen Nachweise in Kopie dem Antrag bei
  3. Einreichen: Senden Sie den Antrag per Post an das Jugendamt

 

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne.

 

 

  • Antrag
  • Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass des alleinerziehenden Elternteils, ggf. Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaft/Ehe: Falls vorhanden, die Vaterschaftsanerkennung oder das Scheidungsurteil
  • Bestehende Titel (im Original!): Rechtliche Dokumente zum Unterhalt (z. B. eine Jugendamtsurkunde oder ein Gerichtsbeschluss), falls diese bereits existieren.
  • Für Jugendliche ab 12 Jahren: Den aktuellen Bürgergeld-Bescheid (falls zutreffend) sowie Einkommensnachweise des Kindes (z. B. einen Ausbildungsvertrag).
  • Für Jugendliche ab 15 Jahren: aktuelle Schulbescheinigung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen