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Baugenehmigungen

Beschreibung

Eine Baugenehmigung wird erteilt, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Baugenehmigungen werden nur schriftlich und unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt.

Vor Zugang der Baugenehmigung darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden.Der Baubeginn ist der Baugenehmigungsbehörde mindestens 1 Woche vorher mitzuteilen.
 

gebührenpflichtig, prozentual von der ermittelten Rohbau- bzw. Herstellungssumme des Bauvorhabens.

Zuständige Einrichtungen

  • Bauaufsicht
      • Straße: Bahnhofstr. Hausnummer: 1
      • PLZ: 51674 Ort: Wiehl

Zuständige Kontaktpersonen