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Bauüberwachung

Beschreibung

Die Bauaufsichtsbehörde prüft während der Ausführung eines Bauvorhabens die Einhaltung der öffentlich- rechtl. Vorschriften und die ornungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.

Diese Bauüberwachung kann auf Stichproben beschränkt werden und entfällt, wenn Bescheinigungen von staatl. anerkannten Sachverständigen vorgelegt werden.

gebührenpflichtig

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen