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Bauüberwachung
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörde prüft während der Ausführung eines Bauvorhabens die Einhaltung der öffentlich- rechtl. Vorschriften und die ornungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.
Diese Bauüberwachung kann auf Stichproben beschränkt werden und entfällt, wenn Bescheinigungen von staatl. anerkannten Sachverständigen vorgelegt werden.
gebührenpflichtig
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-227
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E-Mail: m.eggemann@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-228
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E-Mail: b.micheel@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-220
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E-Mail: c.hebebrand-mach@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-526
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E-Mail: r.kaminski@wiehl.de
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